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Aus- und Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung

(Artikel 18 GAV)

Die Aus- und Weiterbildung der dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden kann durch die paritätische Kommission finanziell unterstützt werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung innerhalb der Branche des Autogewerbes erfolgt. Die paritätische Kommission erstellt ein Aus- und Weiterbildungsreglement.

Beitragsberechtigt sind alle Personen, die

  • • Dem GAV Autogewerbe Ostschweiz unterstellt sind

  • • Berufs- und Vollzugskostenbeiträge leisten

  • • Bei der paritätischen Kommission gemeldet sind

Geltendmachung

  • • Jede Aus- oder Weiterbildung wird nur einmal subventioniert

  • • Muss innerhalb von einem Jahr seit Abschluss / letztem Kurstag mittels Gesuch eingereicht werden

  • • Kann vom Arbeitgeber oder -nehmer eingereicht werden

  • • Dem Gesuch müssen Rechnung und Bestätigung beiliegen

Sicherheitsschuhe

Trotz hohen Standards birgt das Arbeiten im Fahrzeuggewerbe Unfallgefahren. Das Tragen von persönlicher Sicherheitsausrüstung trägt massgeblich zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bei.

Mit der Aktion Sicherheitsschuhe fördert die PBK Autogewerbe die Gesundheitsprävention im Betrieb: Beim Kauf von Sicherheitsschuhen S3 oder S1P beteiligt sich die PBK Autogewerbe an den Kosten. GAV-unterstellte Arbeitnehmende profitieren von CHF 50.00 pro Jahr beim Kauf von S3/S1P Sicherheitsschuhen (Siehe Infoblatt Sicherheitsschuhe).

Geltendmachung

  • • Pro Arbeitnehmenden und pro Jahr wird ein Paar Schuhe subventioniert

  • • Muss mittels Gesuch eingereicht werden

  • • Kann vom Arbeitgeber oder -nehmer eingereicht werden

  • • Die Rechnung / Quittung der Schuhe, worauf ersichtlich ist, dass es sich um S3/S1P Sicherheitsschuhe handelt, muss beiliegen

Kontakt

Paritätische Berufskommission Autogewerbe

Lämmlisbrunnenstrasse 41
Postfach 647
9004 St. Gallen

Telefon: 071 446 98 41
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